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Abfallberatung wirbt für Mehrwegverpackungen

Abfallberaterin Gaby Mahr präsentiert die Plakatkampagne. Foto: Landkreis Stade / Daniel Beneke

Landkreis Stade (10. Juni 2025) – Ein Statement in Sachen Nachhaltigkeit: Die Abfallberatung des Landkreises Stade macht sich mit einer Plakatkampagne für den Einsatz von Mehrwegverpackungen stark. Als Gesicht für die Aktion konnte mit der Travestie-Entertainerin Lilo Wanders eine lokale Persönlichkeit gewonnen werden. 2023 war die Werbekampagne erstmals gestartet. Ein zentrales Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger für das Thema Mehrweg zu sensibilisieren. Mehrweg bedeutet weniger Abfall und schützt somit Klima und Umwelt. Die Abfallberatung richtet deshalb einen klaren Appell an die Bürgerinnen und Bürger: „Wenn to go, dann bitte ganz gezielt nach Mehrwegalternativen fragen.“

Seit 2023 können Verbraucherinnen und Verbraucher in Gastronomiebetrieben, wie Cafés, Imbissen und Lieferdiensten, ihre Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen erhalten. Mit der Mehrwegangebotspflicht hat Deutschland die auf EU-Ebene gültige Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt – mit dem Ziel, den Verbrauch von Verpackungen zu reduzieren.

Auch zweieinhalb Jahre nach der Einführung – das belegen Testkäufe – kommen längst nicht alle Betriebe ihrer Verpflichtung nach. Gastronomiebetriebe, die Endverbrauchern verzehrfertige warme oder kalte Speisen und Getränke in Kunststoff-Einwegverpackungen anbieten, sind verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden alternativ auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Ausgenommen sind kleine Betriebe, die bis zu fünf Beschäftigte und gleichzeitig nicht mehr als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Diese Betriebe erfüllen ihre Pflicht, indem sie mitgebrachte Behältnisse befüllen.

Unabhängig von der Größe sind die Betriebe verpflichtet, deutlich sicht- und lesbare Informationsschilder zum jeweiligen Mehrwegangebot anzubringen. Diese Hinweisschilder können kostenlos bei der Abfallberatung des Landkreises Stade angefordert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihr Recht, Essen und Getränke in wiederverwendbaren Verpackungen zu erhalten, permanent einfordern. Nur so kann die Abfallmenge reduziert werden und wertvolle Ressourcen geschont werden.

Hintergrund

Obwohl die Abfallvermeidung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz oberste Priorität hat, fallen in Deutschland jedes Jahr mehr als 18 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an – 770 Tonnen alleine täglich durch Takeaway-Einwegverpackungen. Die Bundesregierung will dieser Entwicklung in mehreren Schritten entgegenwirken: Seit 2022 besteht eine Pfandpflicht für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen. Seit 2023 gilt eine Mehrwegpflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Seit 2025 müssen PET-Flaschen aus mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik bestehen, ab 2030 aus mindestens 30 Prozent. Teller und Besteck aus Kunststoff sowie To-Go-Einwegverpackungen aus Styropor sind bereits seit 2021 verboten.