Landkreis Wittmund plant Nahverkehr neu
Wittmund (28. Juli 2025) – Der Landkreis Wittmund ist laut Gesetz der Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), also den Busverkehr im Kreisgebiet. Somit ist auch die Kreisverwaltung verpflichtet, für weitere fünf Jahre einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Der aktuelle Entwurf des Nahverkehrsplans für die Jahre 2026 bis 2030 geht jetzt – vor der dann abschließenden Beschlussfassung im Kreistag – ins Beteiligungsverfahren und wird ab sofort, für jedermann einsehbar, befristet öffentlich ausgelegt.
Eine Teilfortschreibung des NVP für das Jahr 2025 war allerdings schon im Dezember 2024 durch den Kreistag beschlossen worden. Dies erfolgte unter anderem vor dem Hintergrund, dass die Laufzeit des NVP des Landkreises künftig mit der Laufzeit der Nahverkehrspläne der anderen Landkreise und Städte in der Verkehrsregion Ems-Jade (VEJ) harmonisieren soll.
Der Nahverkehrsplan ist auf der Grundlage des § 6 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) das wesentliche Instrument zur Steuerung der Bus-Entwicklung im Landkreis Wittmund. Im Nahverkehrsplan werden die wesentlichen Linienverläufe und Bedienformen sowie die Anforderungen an die Qualitäten der Verkehrsleistungen festgelegt und es wird auch der hierfür erforderliche Finanzierungsbedarf ermittelt.
Das am 28. Juli 2025 beginnende Beteiligungsverfahren richtet sich an die benachbarten Aufgabenträger, an kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden, Verbandsmitglieder, Straßenbaulastträger, Fahrgastverbände, die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) sowie an die gesamte interessierte Öffentlichkeit.
Der Entwurf des NVP und die entsprechenden Anlagen für das Beteiligungsverfahren sind ab sofort im Internet online unter https://www.landkreis-wittmund.de/Beteiligung_NVP abrufbar. Ebenso liegt ein Druckexemplar beim Landkreis Wittmund im Verwaltungsgebäude I, Raum 110, Am Markt 9, 26409 Wittmund nach vorheriger Terminabsprache zur persönlichen Einsicht aus. (Öffnungs- und Bürozeiten: Montags bis freitags von 8:30 – 12:30 Uhr sowie donnerstags von 14:30-15:45 Uhr.)
Für das Verfahren relevante Anmerkungen, Kommentare und Fragen sind bis einschließlich Mittwoch, 28. September 2025, über das ebenfalls unter der oben genannten Internetadresse veröffentlichte Beteiligungsformular per E-Mail an nahverkehr@lk.wittmund.de oder per Post an die Kreisverwaltung einzureichen. Die bis dahin schriftlich eingegangenen Anregungen und Hinweise werden aufgenommen, bewertet und sie fließen in die weitere Ausgestaltung des Entwurfes ein.
Im Monat Dezember 2025 wird der finale Entwurf des Plans dann zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung in den Wittmunder Kreistag eingebracht.