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Neue EU-Entwaldungsverordnung: Unternehmen müssen Lieferketten prüfen

Oldenburg (22. Mai 2025) – Mit der neuen EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) setzt die Europäische Union ein klares Zeichen gegen globale Entwaldung und Umweltzerstörung. Ab dem 30. Dezember dürfen bestimmte Rohstoffe und Produkte nur noch dann auf dem EU-Markt gehandelt werden, wenn sie nachweislich nicht zur Entwaldung beitragen und im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslandes hergestellt wurden. Darauf weist die Wirtschaftsförderung der Stadt Oldenburg hin.

Betroffen sind Rindfleisch, Soja, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk – sowie zahlreiche Folgeprodukte wie Möbel, Papierwaren, Lederprodukte oder Schokolade. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen künftig genau nachweisen können, woher ihre Produkte stammen und wie sie hergestellt wurden.

Sorgfaltserklärungen werden nötig

Konkret dürfen Unternehmen nur dann betroffene Produkte in der EU verkaufen, wenn diese nicht von entwaldeten Flächen stammen, sie im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes produziert werden und mit einer Sorgfaltserklärung versehen sind. Letztere umfasst Informationen zur Herkunft, Geodaten, Risikobewertung und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominderung. Händlerinnen und Händler können Bezug auf vorgelagerte Sorgfaltserklärungen nehmen, müssen für deren Richtigkeit aber die volle Verantwortung übernehmen.

Vereinfachte Regelungen für kleinere und mittlere Unternehmen

Unternehmen sind jetzt gefordert, aktiv zu werden. Die Übergangsfrist läuft bis Ende 2025 – wer frühzeitig handelt, kann Risiken vermeiden und sich Wettbewerbsvorteile sichern. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten verkürzte Sorgfaltspflichten und vereinfachte Informationsanforderungen. Außerdem läuft die Übergangsfrist für KMUs bis zum 30. Juni 2026 und somit etwas länger. Für alle gilt, dass Nachweise mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden müssen. Die Sanktionen bei Verstößen sind erheblich: Neben Geldbußen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes drohen auch Rückrufe, eine Vernichtung der Produkte sowie eine öffentliche Bekanntgabe der Verstöße.

Weblinks:

  • Zur Unterstützung stehen Unternehmen verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung: darunter verschiedene digitale Tools zur Lieferkettenanalyse, Leitfäden der EU-Kommission sowie ein FAQ-Katalog der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Auf den Internetseiten der Wirtschaftsförderung Stadt Oldenburg sind weiterführende Informationen und Links zusammengefasst, unter www.oldenburg.de/wirtschaft ».